Zweckentfremdungsverbot – Änderungsentwurf des Senates geht an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Die CDU-Fraktion Berlin lehnt die vom Senat beschlossene Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ab. Insbesondere die mögliche Vermietungszeit von 60 Tagen pro Jahr geht an der Lebenswirklichkeit der Berlinerinnen und Berliner vorbei. Wer aus persönlichen oder beruflichen Gründen seine Wohnung übergangsweise vermieten möchte, muss auch hierfür die Möglichkeit haben.
Die CDU-Fraktion Berlin wird in Kürze einen Antrag zu einer umfassenden Gesetzesnovelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes einbringen, in der die Interessen aller Beteiligten umfassend berücksichtigt werden.“