Lompschers Wohnungsbau-Bilanz bleibt verheerend
Christian Gräff, wohnungsbaupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, und Stephan Schmidt, bezirkspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklären:
„Die Ausschöpfung der Mittel zum Wohnungsneubau zeigt die Lustlosigkeit von Frau Lompscher und ihrer Verwaltung, den Neubau voranzutreiben. Stattdessen werden Mittel, beispielsweise für das Programm BENN, vorangetrieben und auch nicht abgeschöpft. Kein Wunder, wenn der Bund, der den Ländern erhebliche Mittel für die Förderung des Wohnungsneubaus zur Verfügung stellt, mit Kopfschütteln reagiert. Dies gilt ebenso für neue politische Wünsche der Berliner Landesregierung. Frau Lompscher und ihr Team sollten sich endlich um die Kernaufgabe kümmern und mit Genossenschaften und privaten Immobilienentwicklern an einem Tisch Projekte des Wohnungsneubaus vorantreiben.“
Erläuterungen zu Roter Nummer 0259B: Anlage 1 - Kapitel 1240: Wohnungswesen, Wohnungsneubau, Stadterneuerung, Soziale Stadt:
S. 5: Titel 89363 – Stadtumbau West:
Ansatz 2017: 13,3 Mio. Euro
Ist: 9,5 Mio. Euro
Differenz: - 3,8 Mio. Euro
Grund: „Verzögerung im Bauablauf einiger Projekte bzw. Rücknahme von Förderprojekten“
S. 5: Titel 89368 – Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II):
Ansatz 2017: 28,8 Mio. Euro
Ist: 21,7 Mio. Euro
Differenz: 7 Mio. Euro
Grund: Verzögerter Baustart, Verzögerung bei Umsetzung von Projekten des Teilprogramms BIQ (Bildung im Quartier)
S. 6: Titel 89380 – Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne
Ansatz 2017: 21 Mio. Euro
Ist: 19,8 Mio. Euro
Differenz: 7,2 Mio. Euro
Grund: Verzögerungen im Bauablauf
S. 6: Titel 89382 – Gesamtstädtische Wohnungsbauprojekte und Förderung zur Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften
Ansatz 2017: 900.000 Euro
Ist: 135.000 Euro
Differenz: 765.000 Euro
Grund: Keine Förderung zur Gründung von Genossenschaften
S. 6: Titel 97109 – Beschleunigung des Wohnungsneubaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen
Ansatz 2017: 5 Mio. Euro
Ist: 0 Euro
Differenz: 5 Mio. Euro
Grund: Mittel „dienen nur dem Ausgleich von Mehrausgaben in den Bezirken; eine Auszahlung erfolgt nicht“
Anlage 2 - Kapitel 1295: Förderung des Wohnungsbaus
S. 2: Titel 68127 – Zuschüsse zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau
Ansatz 2017: 35,5 Mio. Euro
Ist: 33,8 Mio. Euro
Differenz: - 33,8 Mio. Euro
Grund: Wenig gestellte Anträge auf Begrenzung der Mieten
S. 1: Rückflüsse von Wohnungsbauförderdarlehen (Einnahmen!)
Ansatz 2017: 261 Mio. Euro
Ist: 347,1 Mio. Euro
Differenz: 86,1 Mio. Euro
Grund: Vorzeitige außerplanmäßige Rückzahlungen von Aufwendungsdarlehen
Problem: Mit der vollständigen Tilgung der Wohnungsbauförderdarlehen fallen die betroffenen Wohnungen künftig aus der sozialen Mietpreisbindung raus. Vorzeitige Tilgung heißt, dass bald weniger Sozialwohnungen in Berlin zur Verfügung stehen als bisher geplant. Deswegen müsste die Senatsverwaltung den Wohnungsbau in besonderen Maße beschleunigen! Die Gegenmaßnahmen, vorzeitige Rückzahlungen zu verhindern, waren nicht wirksam (Zinsen senken). Die Unwirksamkeit war aber zu erwarten, da das allgemeine Zinsniveau so niedrig ist. Der Druck auf SenStadtWohn, den Wohnungsbau besser zu steuern, wächst gewaltig, wenn so viele Wohnungen aus der sozialen Mietpreisbindung entfallen.