Das Berliner Datenschutzgesetz muss an die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden - zwei Jahre hatte der Berliner Senat hierfür Zeit. Leider hat es die Koalition aus SPD, Linken und Grünen nicht vermocht, eine Berliner Anpassung fristgerecht auf den Weg zu bringen. Die monatelange koalitionsinterne Debatte ist ein weiterer Beleg für den inneren Zustand von Rot-Rot-Grün. Nun ist genauso zügig wie gründlich zu beraten.
Dirk Stettner, Sprecher für Digitales, Datenschutz und Netzpolitik der CDU-Fraktion Berlin Zur heutigen Anhörung zum Berliner Datenschutzgesetz im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz erklärt
Dirk Stettner, Sprecher für Digitales, Datenschutz und Netzpolitik der CDU-Fraktion Berlin:
„Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist seit 2016 in Kraft und regelt einheitliche Datenschutz-Standards für die gesamte Europäische Union. Big Data ist schon heute die entscheidende Währung und wird immer wichtiger. Die individuellen Persönlichkeitsrechte bedürfen einheitlicher Regelung, Privatperson braucht Schutz. Öffentliche Sicherheit und wirtschaftliches Handeln müssen im Rahmen des Datenschutzes effizient und effektiv bleiben.
Das Berliner Datenschutzgesetz muss an die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden - zwei Jahre hatte der Berliner Senat hierfür Zeit. Leider hat es die Koalition aus SPD, Linken und Grünen nicht vermocht, eine Berliner Anpassung fristgerecht auf den Weg zu bringen. Die monatelange koalitionsinterne Debatte ist ein weiterer Beleg für den inneren Zustand von Rot-Rot-Grün. Nun ist genauso zügig wie gründlich zu beraten.
Allerdings hält es die CDU-Fraktion auch nach der heutigen Expertenanhörung für notwendig, offene Fragen zur Sicherstellung der Pressefreiheit und des journalistischen Quellenschutzes sowie zur unabhängigen Finanzkontrolle durch den Rechnungshof rechtlich zu prüfen. Beides muss gewährleistet sein. Wir behalten uns daher kurzfristige Änderungsanträge vor.“