Justizsprecher muss Belege liefern
++ Unbelegte Behauptung zur Ernennung der Generalstaatsanwältin
Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:
„Wie kommt der Pressesprecher Brux von Justizsenator Dr. Behrendt zu seiner Behauptung, dass ein Disziplinarverfahren auf die Ernennung der Generalstaatsanwältin keinen Einfluss gehabt hätte, weil das gängige Praxis in der Justiz sei? Diese unbelegte Äußerung ist bedenklich, weil dadurch die gesamte Berliner Justiz diskreditiert wird.
Wir fordern Herrn Senator Dr. Behrendt auf, bis zur Rechtsausschusssitzung am 12. September die Behauptung seines Pressesprechers zu untermauern und offenzulegen, in wie vielen Fällen Mitarbeiter des höheren Dienstes der Justiz trotz eines gegen sie laufenden Disziplinarverfahrens befördert worden sind.“