Behrendt darf parlamentarisches Recht auf Akteneinsicht nicht durch Winkelzüge verschleppen - Einsicht in dieser Woche gefordert
Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:
„Am vergangenen Freitagvormittag habe ich gem. Art 45 Absatz 2 Satz 1 Verfassung von Berlin Antrag auf Akteneinsicht bezüglich des Auswahl- und Besetzungsverfahrens des Generalstaatsanwalts gestellt und diesen per Fax an den zuständigen Justizsenator Behrendt übermittelt. Am heutigen Morgen erhielt ich von Frau Justizstaatssekretärin Gerlach eine Bestätigung des Eingangs meines Antrags und den Hinweis, nach erfolgter Prüfung würde ich gesondert benachrichtigt.
Es stellt sich die Frage, was der Justizsenator durch einen derartig langen Zeitraum zwischen Eingang der Fax-Nachricht bei ihm (Versendungsprotokoll: Freitag, 24.02.2017, 09:48 Uhr) und Eingangsbestätigung durch ihn (Versendungsprotokoll: Dienstag, 28.02.2017, 09:40 Uhr) erreichen will? Welche Art der Prüfung des Antrags auf Akteneinsicht, der durch die Verfassung von Berlin gedeckt ist, muss erfolgen? Spielt Herr Behrendt auf Zeit, weil die Akteneinsicht den im Raum stehenden Verdacht bestätigen würde, dass im Zuge des Verfahrens zur Auswahl und Besetzung des Generalstaatsanwalts folgenschwere Fehler passiert sind?
Ich beharre auf meinem parlamentarischen Recht als Abgeordneter, noch in dieser Woche Akteneinsicht in die zum Vorgang vorhandenen Unterlagen zu erhalten. Wir akzeptieren nicht, dass der Senator durch zeitliche Verschleppung eines Termins zur Akteneinsicht die Angelegenheit aussitzt. Dies würde gleichzeitig bedeuten, dass ein möglicher rechtlicher Schaden aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr zu heilen wäre.
Wir entlassen Herrn Behrendt nicht aus der Verantwortung, dem Parlament und somit frei gewählten Parlamentariern die ihnen zugedachte Kontrollfunktion des Regierungshandelns zuzugestehen. Es geht um Klarheit und Transparenz. Herr Behrendt, der bis vor kurzem immer Transparenz eingefordert hat, wird diesem Anspruch in dieser Angelegenheit nach wie vor nicht gerecht!“