Union auf klarem Kurs gegen religiösen Extremismus, Scharia-Justiz und Vollverschleierung
Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt anlässlich der heute endenden zweitägigen Konferenz der rechtspolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern:
„Die Union in Bund und Ländern ist auf einem klaren Kurs gegen religiösen Extremismus, Scharia-Justiz, Kinderehen und Vollverschleierung. Dies haben wir in einer deutlichen Erklärung als politische Maxime für die Arbeit sowohl auf Bundesbene, als auch in den Ländern verabschiedet. Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird diese Themen sehr kurzfristig auf die parlamentarische Tagesordnung heben.“
Erklärung der Konferenz:
In ihrer Konferenz am 30. und 31. März in Karlsruhe haben sich die rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern in einem Positionspapier für Maßnahmen zur stärkeren Prävention und Bekämpfung von religiösem Extremismus und Parallelgesellschaften ausgesprochen. So schlagen die Rechtspolitiker etwa flächendeckenden Rechtsstaatsunterricht für Geflüchtete und Initiativen gegen Scharia-Justiz, die Anerkennung von Kinderehen und Vollverschleierung vor.
Stärkere religiöse Vielfalt ist für unsere Gesellschaft sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung. Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland sind die in der deutschen und der europäischen Rechtsordnung niedergelegten Grundrechte und Pflichten. Diese wollen wir Flüchtlingen mit Rechtsstaatsunterricht vermitteln.
Wir Rechtspolitiker sprechen uns für die Fortentwicklung bestehender Präventions- und Aussteigerprogramme sowie für die Kooperation mit gemäßigten Verbänden und Initiativen aus, damit sich religiöser und politischer Extremismus in Deutschland gar nicht erst ausbreiten können. Wir wollen insbesondere junge Menschen davon abhalten, sich zu radikalisieren und damit von unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung abzuwenden.
Zu den grundlegenden Entscheidungen des Grundgesetzes gehört die Gleichbehandlung der Geschlechter. Dem widersprechen insbesondere Scharia-Schiedsgerichte, mit denen familienrechtliche Streitigkeiten einseitig zu Lasten der Ehefrauen entschieden werden, oder „Imamehen“ muslimischer Männer mit einer Vielzahl an Frauen. Minderjährige gehören nicht in eine Ehe, sondern in Schule und Ausbildung. Zudem ist das Tragen eines Niqab oder einer Burka ein Symbol gegen die Gleichberechtigung und Würde der Frau.
Auch Justiz und Justizvollzug müssen nach Auffassung der rechtspolitischen Sprecher auf Tendenzen zur gesellschaftlichen Abschottung reagieren: Religiös, weltanschaulich oder politisch geprägte Symbole und Kleidungsstücke, wie etwa Kopftücher, haben bei Richtern und Staatsanwälten im Gerichtssaal nichts verloren. In den Justizvollzugsanstalten bedarf es der Beobachtung und der Prävention der islamischen Radikalisierung, etwa durch besonders qualifizierte Imame. Nicht zuletzt müssen die Strafverfolgungsbehörden personell in die Lage versetzt werden, islamistischen Terrorismus effektiver als bisher zu bekämpfen.