Zu meinem Erstaunen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt, dass der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 frühestens Ende 2018 fertiggestellt sein wird. Der von der CDU eingebrachte Antrag zur Erarbeitung eines Masterplans, mit qualifizierten und quantifizierten Zielen der Wohnungspolitik im öffentlichen und freien Wohnungsbau, wurde abgelehnt.
Christian Gräff, bau- und wohnungspolitischer Sprecher Zur Sitzung des letzten Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt der Sprecher für Bauen u. Wohnen der CDU-Fraktion,
Christian Gräff:
„Zu meinem Erstaunen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt, dass der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 frühestens Ende 2018 fertiggestellt sein wird. Der von der CDU eingebrachte Antrag zur Erarbeitung eines Masterplans, mit qualifizierten und quantifizierten Zielen der Wohnungspolitik im öffentlichen und freien Wohnungsbau, wurde abgelehnt.
Ob der Stadtentwicklungsplan Wohnen in der Umsetzung dann aber auch tatsächlich zuverlässig anwendbar und umsetzbar sein wird, ist äußerst fraglich, denn alleine schon die zugrundliegenden Bevölkerungsprognosen sind alles andere als zuverlässig, wie in Blick in die jüngste Vergangenheit zeigt.
Auch Vorschläge für eine Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus, bei der Zusammenarbeit mit der privaten Wohnungswirtschaft und bei der Familienförderung fanden bei der Koalition keinen Anklang.
Wir halten die Erarbeitung der Grundlagen der Wohnungspolitik bis zum Ende des Jahres 2018 für völlig unzureichend und fordern den Senat auf, den Stadtentwicklungsplan Wohnen spätestens Ende diesen Jahres vorzulegen. Das erstmals die Beteiligung aller Fraktionen im Stadtentwicklungsplan Wohnen ausgeschlossen wurde, ist ein merkwürdiges Zeichen gerade einer Koalition und Landesregierung, die sich verstärkte Partizipation auf die Agenda gesetzt hat.“