Rot-Rot-Grün beschließt Bildungsbremse

Rot-Rot-Grün macht Zuzahlungen für Angebote in Kitas anzeigepflichtig und begrenzt diese. Dies erschwert und verhindert zusätzliche Bildungsangebote und ist daher eine Bildungsbremse. Zudem werden wesentliche Details erst noch durch Vereinbarung oder Verordnung geregelt und somit der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Dies ist die falsche Richtung und ebnet lediglich den Weg zur Gleichmacherei! 
Roman Simon, jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion BerlinRoman Simon, jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Berlin
Anlässlich der heute vom Parlament beschlossenen Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) erklärt Roman Simon, der jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Berlin:

„Rot-Rot-Grün macht Zuzahlungen für Angebote in Kitas anzeigepflichtig und begrenzt diese. Dies erschwert und verhindert zusätzliche Bildungsangebote und ist daher eine Bildungsbremse. Zudem werden wesentliche Details erst noch durch Vereinbarung oder Verordnung geregelt und somit der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Dies ist die falsche Richtung und ebnet lediglich den Weg zur Gleichmacherei!

Um die Vielseitigkeit und Qualität im Bildungsangebot der Berliner Kitas zu erhalten, hat die CDU-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode eine Änderung des KitaFöG in Bezug auf eine Zuzahlungsbegrenzung für zusätzliche Bildungsangebote verhindert.

Wir sollten Kitas, die zusätzliche Angebote machen, auch weiterhin ermutigen, ihr Profil zu entwickeln und dies den interessierten Eltern freiwillig zur Verfügung stellen. Hinzu kommt der nicht zu unterschätzende bürokratische Aufwand, den das Anzeigeverfahren für Zusatzleistungen mit sich bringt. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten weiteren Entlastung von Kita-Leitungen durch das KitaFöG ist umso unverständlicher, weshalb Rot-Rot-Grün einen entsprechenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Entlastung der Kita-Leitungen von Verwaltungstätigkeit in den Haushaltsberatungen 2018/19 im Familienausschuss am 12.10.2017 und im Hauptausschuss am 10.11.2017 abgelehnt hat.“