Der Rechtsstaat gilt auch für Frau Koppers!

Vor dem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Frau Koppers in der sogenannten Schießstandaffäre hat Justizsenator Behrendt sicherzustellen, dass auch nach der Ernennung von Frau Koppers als neue Generalstaatsanwältin von Berlin rechtsstaatliche Grundsätze weiterhin uneingeschränkt Geltung erfahren.
Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, und Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinSven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, und Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin
++CDU-Fraktion für Freistellung Koppers bis zum Abschluss der Ermittlungsverfahren
++Justizsenator Behrendt muss rechtsstaatliche Mindeststandards achten

Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, und Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären hinsichtlich der bevorstehenden Ernennung von Frau Koppers als Generalstaatsanwältin:

„Vor dem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Frau Koppers in der sogenannten Schießstandaffäre hat Justizsenator Behrendt sicherzustellen, dass auch nach der Ernennung von Frau Koppers als neue Generalstaatsanwältin von Berlin rechtsstaatliche Grundsätze weiterhin uneingeschränkt Geltung erfahren. Es muss auch ihm einleuchten, dass unter vernünftigen Gesichtspunkten niemand in der Lage ist, objektiv gegen sich selbst zu ermitteln.

Justizsenator Behrendt wird daher aufgefordert, sofern das beamtenrechtlich überhaupt noch möglich ist, die Ernennung Koppers als neue Generalstaatsanwältin bis zum rechtskräftigen Abschluss des laufenden Ermittlungsverfahrens auszusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, so wäre Frau Koppers für die Dauer des laufenden Ermittlungsverfahrens vom Dienst frei zu stellen, damit hier nicht einmal der Anschein entstehen kann, dass rechtsstaatliche Mindeststandards unterlaufen werden.

Behrendt wird sich ansonsten fragen lassen müssen, wie er garantieren kann, dass die zuständigen Staatsanwälte die ihnen obliegende Ermittlungsarbeit unter Wahrung der ihnen zustehenden Kompetenzen ausüben können, ohne dass sie fürchten müssen, Frau Koppers als Generalstaatsanwältin werde von der ihr obliegenden Dienst- und Fachaufsicht Gebrauch machen. Welche Konsequenzen dies zum einen für das Ermittlungsverfahren und zum anderen für die Bereitschaft der Staatsanwälte haben könnte, ohne Rücksicht auf etwaig drohenden Repressalien zu ermitteln, kann nur erahnt werden.

Notfalls hat Justizsenator Behrendt von dem ihm als obersten Repräsentanten der Justizverwaltung zustehenden Weisungsrecht Gebrauch zu machen, damit rechtstaatliche Mindeststandards sichergestellt sind.“