Frau Koppers ist mit Selbstverteidigung mehr als ausgelastet - Akteneinsicht auch nach 10 Tagen offen

Auch nach 10 Tagen gibt es noch keine Antwort von Justizsenator Behrendt zu der beantragten Akteneinsicht bezüglich der Auswahlkommission für das Amt des Generalstaatsanwaltes. Am Samstag sind weitere Vorwürfe gegen Frau Koppers wegen einer offenbar fragwürdigen Beurteilung eines Referatsleiters in einer Polizeidirektion bekannt geworden. Wie lange soll zu diesen Sachverhalten noch geschwiegen werden?

Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher, sowie Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären:

„Wie lange will der Berliner Justizsenator Behrendt zu den immer neuen Vorwürfen gegen die von einer kurzfristig ausgewechselten Auswahlkommission benannten Kandidatin für das Amt der Generalstaatsanwältin, Margarete Koppers, eigentlich noch schweigen? Wie lange will der Berliner Justizsenator Behrendt das Recht eines Abgeordneten auf Akteneinsicht eigentlich noch unentschieden liegen lassen? Unser Antrag liegt dem Senator nun bereits 10 Tage vor!

Nachdem am vergangenen Sonnabend erneut Vorwürfe gegen Frau Koppers hinsichtlich einer offenbar fragwürdigen Beurteilung eines Referatsleiters in einer Berliner Polizeidirektion durch die damalige Vize-Polizeipräsidentin bekannt geworden sind, ist sowohl vom Berliner Innen-, als auch Justizsenator nichts zu hören. Es geht hier möglicherweise um Zeugnisfälschung. Die Besprechung dieses Sachverhalts werden wir im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses anmelden.

Auch zu dem am Sonnabend im Tagesspiegel dargestellten Fall eines Oberkommissars, der Frau Koppers wegen übler Nachrede angezeigt haben soll, muss der Senat umgehend Stellung beziehen.

Wir fragen deshalb konkret: Gab oder wird es straf- oder disziplinarrechtliche Ermittlungen geben?

Die Personalie Koppers, ob hinsichtlich des Amtes als Generalstaatsanwältin oder als Vize-Präsidentin der Berliner Polizei, ist in jedem Fall mehr als schwierig. Eine Kandidatin, die mehr mit Selbstverteidigung beschäftigt ist, dürfte kaum geeignet sein, das sensible Amt der obersten Instanz der Berliner Staatsanwaltschaft zu leiten.“