Berlin. Seine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik macht Andi V. großen Spaß. Er muss täglich interessante Herausforderungen bewältigen, kann mit der modernsten Technik arbeiten und hat nette Kollegen. Leider reicht seine Ausbildungsvergütung nicht, um die Miete seiner Wohnung vollständig zu finanzieren.
Andi V. bekommt deshalb vom Jobcenter einen Zuschuss zu seinen Kosten für Unterkunft und Heizung. Im November 2014 stellte der Auszubildende einen Antrag auf Weiterbewilligung des Zuschusses. Da Andi V. seitdem jedoch keine Rückmeldung vom Jobcenter erhalten hatte, wandte er sich Anfang Februar an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin. Er berichtete von seinen finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der ausbleibenden Zahlungen seit November. Die Kummer-Nummer kontaktierte das Jobcenter mit der Bitte um zeitnahe Klärung. Bereits eine Woche nach der Anfrage bekam Andi V. den lang ersehnten Weiterbewilligungsbescheid. Darüber hinaus wurden ihm auch rückwirkend die ausstehenden Zahlungen für die vergangenen Monate überwiesen.
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