Mitte April reichte Marlene B. ihren Antrag auf Weiterbewilligung der ALG-II-Leistungen beim Jobcenter Spandau ein. Die Spandauerin ist auf dieses Geld angewiesen, um pünktlich ihre Miete zahlen zu können.
Der Antrag blieb jedoch unbearbeitet bis Anfang Juni liegen. Als ihre nächste Miete fällig war, entdeckte Marlene B., dass das Jobcenter kein Geld überwiesen hatte. So entstanden Mahnkosten und Rückbuchungskosten bei der Bank. Verzweifelt schilderte die Spandauerin in einer E-Mail an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses ihr Leid. Sie fühlte sich ungerecht behandelt. Vor allem war sie sauer, dass sie den Auflagen des Jobcenters immer umgehend nachkommen muss. Im Gegenzug ließe sich das Amt in ihrer Sache Zeit. Dabei gehe es doch in ihrem Fall um die Existenz eines Menschen.
Das Büro des CDU-Abgeordneten Professor Niels Korte bat die Behörde um Überprüfung der Sachlage und erläuterte, wie dringend Marlene B. das ALG-II-Geld benötige. Das Jobcenter teilte umgehend mit, dass der Antrag bearbeitet und bewilligt und das Geld sofort überwiesen wurde.
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