Bafög-Amt bringt junge Mutter in Not

Samantha L. wurde 2011 Mutter eines Sohnes und befindet sich seither in der Elternzeit. Den Lebensunterhalt bestreitet sie mit Leistungen des Jobcenters. Im August 2012 begann sie, ihr Abitur am Abendgymnasium auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Das Jobcenter Pankow kürzte daraufhin unverzüglich die Leistungen und teilte ihr mit, dass das Bafög-Amt jetzt für sie zuständig sei.
Die Bafögstelle unterstützt jedoch Schüler nicht sofort, die auf ein Abendgymnasium gehen. Die Unterstützungszahlungen beginnen erst drei Halbjahre vor dem Abitur. Darauf wies Samantha L. das Jobcenter auch hin. Das bat daraufhin um die Zusendung eines schriftlichen Ablehnungsbescheides des Bafög-Amtes. Das weigerte sich jedoch, ein solches Schreiben zu schicken.

In ihrer Verzweiflung wandte sich Samantha L. an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion. Das Büro des Abgeordneten Niels Korte fragte beim Bafög-Amt nach, wie der jungen Mutter geholfen werden könne. Kurze Zeit später teilte Samantha L. mit, dass sie das Ablehnungsschreiben vom Bafög-Amt erhalten hatte. Mit diesem Schreiben war sie wieder berechtigt, Leistungen vom Jobcenter zu erhalten.