Mahnung vom Inkasso-Service

Ingrid K. und ihr Familie sind froh, nach sieben Jahren nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Doch dieses Kapitel in ihrem Leben ließ sich nicht so schnell schließen. Schuld daran war die Kaution für ihre frühere Wohnung, die das Jobcenter Spandau hinterlegt hatte.
Ingrid K. und ihr Familie sind froh, nach sieben Jahren nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Doch dieses Kapitel in ihrem Leben ließ sich nicht so schnell schließen. Schuld daran war die Kaution für ihre frühere Wohnung, die das Jobcenter Spandau hinterlegt hatte. Ingrid K. hatte damals eine Abtretungserklärung unterschrieben und ihre Ansprüche auf die Kaution an das Jobcenter übertragen. Vor einem Jahr begann die Behörde Ingrid K. anzumahnen, die Kaution zu erstatten. Sofort setzte sie sich mit dem Amt in Verbindung. Eine Mitarbeiterin bestätigte ihr schriftlich, dass nur das Jobcenter selbst die Kaution beim Vermieter abfordern kann. Trotzdem wurde Ingrid K. weiter vom zentralen Inkasso-Service angemahnt, die Forderung zu begleichen. Frau K. wandte sich deshalb an die Kummer-Nummer. Die bat im Jobcenter um eine Klärung. Dort wurde der Fehler erkannt und die Mietkaution jetzt eigenständig zurückgefordert.