Zweimal falsche Kosten der Unterkunft berechnet
Frau S. (52 Jahre) aus Steglitz musste, nachdem ihr sowohl die neu berechneten Wasserkosten als auch weitere Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter falsch angerechnet wurden, bei den jeweiligen Anbietern in Vorleistung gehen, damit keine Mahnkosten entstehen. Das war wegen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht leicht.
Gegen die Entscheidung des Jobcenters ging sie erst einmal folgerichtig in Widerspruch. Leider ließ sich das Jobcenter bei der Bearbeitung Zeit und so schaltete Frau S. die Kummer-Nummer ein. Diese wandte sich umgehend an das Jobcenter, machte auf den anhängenden Widerspruch und die finanzielle Situation der betroffenen Frau aufmerksam. Daraufhin rief das Jobcenter bei der Kummer-Nummer an entschuldigte sich mit Verweis auf die Pandemie für die längere Wartezeit und sagte eine zügige Bearbeitung zu. Keine 14 Tage später erhielt die Kummer-Nummer von Frau S. eine Mail, worin sie mitteilte, dass sie sowohl einen geänderten Bescheid und auch die Nachzahlung für die falsch berechneten Unterkunftskosten erhalten hat.