Nachweis für den Arbeitgeber
Herr Kay-Uwe G. ist 60 Jahre alt und wohnhaft in Berlin-Lichtenberg. Herr G. ist leider an Krebs erkrankt und seit vier Jahren krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Auch wenn seither sein Arbeitsverhältnis ruht, ist Herr G. dennoch Arbeitnehmer eines Unternehmens. Für diese besondere Lebensphase benötigt der Arbeitgeber einen Nachweis, der fristgemäß einmal jährlich einzureichen ist. Die Fristen waren Herrn G. aus seinen bisherigen Erfahrungen heraus bekannt. Aus diesem Grund stellte Herr G. schon frühzeitig einen Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Bestätigung als Nachweis für den Arbeitgeber ließ auf sich seitens des Landesamtes für Gesundheit und Soziales warten. Herr G. wusste sich nicht mehr zu helfen und geriet immer mehr unter Druck, als auch noch der Arbeitgeber nachfragte.
Herr G. hat von der Möglichkeit einer Hilfestellung bei der Kummer-Nummer gelesen und griff während der Sprechzeiten zum Telefon. Die Mitarbeiterin nahm sich des Anliegens an und kontaktierte das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nach einer telefonischen Rücksprache war nur noch eine persönliche E-Mail von Herrn G. notwendig und Herrn G. wurde schon in der darauffolgenden Woche der Nachweis für den Arbeitgeber per Post zugestellt.