Die Sinnhaftigkeit der seit Anfang der 1970er Jahre versprochenen und im Zuge der Wende abgebrochenen Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel wird inzwischen weder vom Senat noch von der BVG bestritten. Anstatt sich nun aber mutig für einen Beginn der Ausführungsplanungen zu entscheiden, verschanzt sich die Koalition hinter einem erneuten Planungsvorbehalt, diesmal einer Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr.
Michael Dietmann, Wahlkreisabgeordneter aus dem Märkischen Viertel Als Ergebnis der Vorberatungen im Hauptausschuss wird die CDU-Fraktion für die Abstimmung über den Landeshaushalt 2018/2019 am 14. Dezember im Abgeordnetenhaus die Einstellung der gesamten U8-Baumaßnahme in den Berliner Landeshaushalt beantragen: Die Gesamtkosten werden mit 83,9 Mio. Euro angesetzt, von denen 2,5 Mio. Euro in 2018 und 5,5 Mio. Euro in 2019 für die Bauvorbereitung verausgabt werden sollen.
Die CDU-Fraktion setzt insgesamt deutliche Prioritäten bei den Verlängerungen von U-Bahnlinien, neben der U8 auch bei der U3, U5 und U7.
Michael Dietmann, Wahlkreisabgeordneter aus dem Märkischen Viertel, erklärt dazu:
„Die Sinnhaftigkeit der seit Anfang der 1970er Jahre versprochenen und im Zuge der Wende abgebrochenen Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel wird inzwischen weder vom Senat noch von der BVG bestritten. Anstatt sich nun aber mutig für einen Beginn der Ausführungsplanungen zu entscheiden, verschanzt sich die Koalition hinter einem erneuten Planungsvorbehalt, diesmal einer Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr. Beauftragte Dritte sollen wieder einmal die Entscheidungsgründe für die Senatsmitglieder liefern, weil eine ideologisch verbrämte Verkehrspolitik den Blick für offensichtliche Realitäten und Bedarfe völlig verbaut hat. Die Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel soll nicht weitere zwei Jahre auf die immer längere Bank geschoben werden; daher beantragt die CDU-Fraktion für den kommenden Doppelhaushalt die Aufnahme der Gesamtkosten in den Haushalt und die ersten 8 Mio. Euro verteilt auf zwei Jahre für die Ausführungsplanung.“