Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Sache Koppers
„Der Generalstaatsanwalt besetzt eine Schlüsselposition unter anderem bei der Verfolgung terroristischer Straftaten. Dem scheidenden Generalstaatsanwalt Rother ist zu danken für seine langjährige Arbeit, aber auch dafür, dass er übergangsweise im Amt geblieben ist.
Das Oberverwaltungsgericht hat offenbar keine Fehler bei der Auswahlentscheidung zugunsten von Frau Koppers festgestellt. Es war wichtig, dass hier alle Zweifel ausgeräumt worden sind. Die Aufgabenerfüllung der neuen Generalstaatsanwältin darf nicht durch den Anschein von Unregelmäßigkeiten belastet sein.
Weiter fortbesteht die Hypothek des laufenden Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen im Zusammenhang mit den maroden Schießständen der Berliner Polizei. Nicht nur für die durch die maroden Schießstände gesundheitlich geschädigten Polizeibeamten ist es kaum nachvollziehbar, dass die wichtige Position des Generalstaatsanwaltes unabhängig vom Ergebnis des Ermittlungsverfahrens besetzt wird. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihre eigene Dienst- und Fachaufsicht. Dies stärkt nicht gerade das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörde. Auch hier wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Vorwürfe vor einer Ernennung zur Generalstaatsanwältin vollständig hätten ausgeräumt werden können.“