Nicht nur Gefährder, auch Straftäter abschieben
Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, zur gescheiterten Abschiebung des verurteilten libanesischen Mörders eines SEK-Beamten:
„Ausreisepflichtige verurteilte Straftäter müssen in Abschiebungshaft genommen werden. Der aktuelle Fall der gescheiterten Abschiebung des verurteilten libanesischen Mörders eines SEK-Beamten zeigt erneut, wie wichtig es ist, in Berlin Abschiebehaftplätze für verurteilte Straftäter zu schaffen. Unverständlich ist, dass der rot-rot-grüne Senat dies verweigert.
Nach 15 Jahren Haft sollte der libanesische Mörder des SEK-Beamten Roland Krüger direkt aus der Strafhaft abgeschoben werden, bevor er am 21.04.2018 aus der Strafhaft entlassen werden muss. Da die Voraussetzungen der direkten Abschiebung noch nicht vorliegen, muss der Mörder voraussichtlich am 21.04.2018 auf freien Fuß gesetzt werden.
Ich fordere den Innensenator auf, dafür Sorge zu tragen, dass das nicht geschieht, sondern dass der Mörder am 21.04.2018 aus der Strafhaft direkt in die Abschiebungshaft übernommen wird. Dies ist aufgrund der einschlägigen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (§ 62) möglich. Und es ist zum Zwecke der Sicherstellung der Abschiebung und der Vermeidung von Gefahren dringend geboten.
Bislang weigert sich Innensenator Geisel jedoch, die Abschiebungshaft gegen Straftäter zu ermöglichen. Er möchte nur für terroristische Gefährder einige Abschiebehaftplätze einrichten. Das reicht aber nicht. Das zeigen die leidvollen Erfahrungen des vergangenen Jahres, insbesondere die Fälle des ,Tiergartenmordes‘ an der Berlinerin Susanne F. und des ‚Späti-Mordes‘ in Charlottenburg.
Die CDU-Fraktion will mit dem beigefügten Antrag durchsetzen, dass nicht nur terroristische Gefährder in Abschiebungshaft genommen werden.“