Silke K. aus Lichtenberg hatte vor drei Monaten einen Antrag auf Wohngeld gestellt, der lange ohne Bescheid blieb. Schuld war aber nicht die Wohngeldstelle des Wohnungsamtes, sondern das Jobcenter.
Zwar sind Bezieher von Arbeitslosengeld II grundsätzlich nicht wohngeldberechtigt, dies gilt aber beispielsweise dann nicht, wenn in ihren Leistungen keine Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Dies muss aber dem Wohnungsamt gegenüber nachgewiesen werden. Doch das Jobcenter versäumte es, die Unterlagen direkt ans Wohnungsamt zu schicken.
Silke K. hatte immer weniger Geld zur Verfügung, Nachfragen halfen nicht weiter, sodass sie sich schließlich an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus wandte. Das Büro der Kummer-Nummer machte dem Wohnungsamt klar, dass das Warten auf die Zuarbeit des Jobcenters die Familie in Geldnot bringe. Nun kam endlich Bewegung in den Vorgang: Fünf Tage nach der Anfrage meldete sich das Wohnungsamt und kündigte an, dass noch in der laufenden Woche der Bescheid an Familie K. verschickt werde.
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