Kerstin K. ist an Krebs erkrankt und beantragte Arbeitslosengeld II. Trotz ihrer schweren Erkrankung erhielt sie eine Einladung zu einem Gespräch über eine Arbeitsvermittlung. Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann sie aber, was dem Jobcenter bekannt ist, bei einer Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit an ihre Arbeitsstelle zurückkehren.
Darum und wegen des Gesundheitszustandes sagte sie den Termin ab. Zwischenzeitlich beantragte sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente, deren Bewilligung ihr vorab telefonisch zugesagt wurde. Dies teilte sie auch dem Jobcenter mit. Die Behörde beharrte jedoch auf ein Gespräch und wollte ihre Leistungsfähigkeit vom medizinischen Dienst überprüfen lassen.
Kerstin K. bat die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion um Hilfe. Sie fragte bei der Behörde nach, ob denn hier noch die Verhältnismäßigkeit stimme. Innerhalb von nur zwei Stunden kam die Antwort: Ein ärztliches Gutachten sei entbehrlich und Frau K. könne den Sachbearbeiter anrufen, um offene Fragen zu klären. Kerstin K. war glücklich über diese Nachricht, denn der zusätzliche Druck durch das Jobcenter bestand nun nicht mehr.
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