Kind sollte 6,5 Kilometer zu Fuß zur Schule laufen

Die Tochter von Ines B. aus Zehlendorf besucht ein Gymnasium in Steglitz und hatte somit täglich einen längeren Weg zurückzulegen. Da Ines B. Hartz-IV-Leistungen bezieht, wollte sie die Kosten für diese Fahrten ihrer Tochter aus dem Bildungs- und Teilhabepaket begleichen lassen. Sie stellte beim Jobcenter Steglitz-Zehlendorf einen Antrag. Er wurde mit der Begründung abgelehnt, das Gymnasium sei fußläufig zu erreichen.
Ines B. wandte sich daraufhin an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Der Ablehnungsgrund war für sie nicht nachvollziehbar, da die Entfernung zum Gymnasium mehr als drei Kilometer beträgt. Das Büro der Kummer-Nummer riet ihr, Widerspruch einzulegen.

Eine kurze Recherche ergab zudem, dass schon die Entfernung zwischen Wohnung und Schule rund 6,5 Kilometer Luftlinie beträgt! Mit einem Hinweis darauf und auf die entsprechende Information aus der Senatsverwaltung für Bildung wurde das Jobcenter gebeten, die Entscheidung doch noch einmal zu überdenken. Schon fünf Tage später teilte Ines B. mit, dass nun doch eine Bewilligung erteilt wurde.